AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Maler- und Lackierbetriebe

1. Angebot – Preise
Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum.

Sollte nach Annahme des Angebots oder vereinbartem Ausführungsbeginn die Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten abgerufen werden, so hat der Auftragnehmer im Falle von Lohn- oder Materialkostenänderungen das Recht, die Durchführung des Vertrages zu entsprechend geänderten Vertragspreisen anzubieten.
Wenn der Auftraggeber nicht zustimmt, so hat der Auftragnehmer das Recht den Vertrag zu kündigen. Das gilt nicht für vereinbarte längere Ausführungsfristen.

Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des AN erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.

2. Skonto
Skonto muss vereinbart sein und wird nur dann gewährt, wenn die jeweilige Abschlagszahlung und die Schlusszahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sind.

3. Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der AN die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

4. Vergütung
Für Private Auftraggeber (Verbraucher § 13 BGB) und bei ausschließlicher Vereinbarung des BGB als Vertragsgrundlage gelten folgende Regelungen:

Zahlungen auf die Schlussrechnung sind sofort nach der Abnahme der Leistung fällig (§ 271 BGB), die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu leisten.

Abschlagszahlungen können gem. § 632a BGB jederzeit gefordert werden. Die jeweilige Abschlagszahlung ist sofort fällig und unverzüglich nach dem Eingang der Rechnung bei dem Auftraggeber zu zahlen.

Bei Vereinbarung der VOB/B gelten die Zahlungsfristen des § 16 VOB/B.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahmewirkung und ist die Frist, innerhalb der Mängel an Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist).

Unsere Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Beschädigungen unserer Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.

Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher Abnutzung beruhen z.B. witterungsbedingt, sind keine Mängel.

Hinweis: Die Verschleißerscheinungen können bereits innerhalb der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die star¬ken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind.

Für Verträge mit der Vertragsgrundlage BGB gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt:

2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, z.B. Überholungs-beschichtungen und Arbeiten im Gebäudebestand.

5 Jahre bei der Erstellung eines Bauwerks, z.B. die Erstellung eines Wärmedämm-Verbundsystems oder Arbeiten die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind.

6. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des AN nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7. Stundenlohnarbeiten
Zusätzliche und notwendige Leistungen, die über-wiegend Lohnkosten beinhalten, können gesondert, auf Stundenlohnbasis, zuzüglich Material abgerech¬net werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8. Abnahme
Wenn nichts anderes verlangt wird, erfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme oder mit Ablauf der gesetzten Frist oder durch schlüssiges Verhalten.

9. Streitigkeiten
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ausführung und Abrechnung der Arbeiten soll eine Stellungnahme der Fachorganisation des Maler- und Lackiererhandwerks eingeholt werden um einen sachgerechten Lösungsweg zu unterstützen.

10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtstand bei Kaufleuten i.S. des HGB ist für beide Vertragspartner unser Betriebssitz.
Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung nach VSBG

Der Malerbetrieb LÜ&SO GbR beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der Vermittlungsstelle Handwerkskammer für Oberfranken, Hinterer Floßanger 6, 96450 Coburg verhandelt werden.

David LützelbergerPatrick-Jan SorgeE-Mail